Rechnung und Umlagen

Was bedeutet Arbeits- und Grundpreis?

Der Arbeitspreis gibt an, wie viel jede verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Strom oder Gas kostet und wird daher auch als Verbrauchspreis bezeichnet. Der Grundpreis ist ein fester monatlicher Betrag, der unabhängig von Ihrem tatsächlichen Energieverbrauch anfällt.

Wann erhalte ich meine Jahres- bzw. Schlussrechnung?

Als Energieanbieter erstellen wir Rechnungen gesetzlich innerhalb von bis zu 6 Wochen (§ 40 Abs. 4 EnWG). Die Jahresrechnung erhalten Sie nach 12 Monaten Belieferung, die Schlussrechnung nach Vertragsende – jeweils innerhalb von 6 Wochen. Damit die Abrechnung korrekt ist, teilen Sie uns bitte Ihren Zählerstand rechtzeitig über unser Serviceportal meinExtra mit; für die Schlussrechnung muss dieser zudem vom Verteilnetzbetreiber bestätigt und die Netznutzungsgebühren abgerechnet sein. Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Verständnis. Alle Informationen zu Ihrer Rechnung finden Sie hier.

Wo finde ich eine Erklärung meiner Rechnung?

Ihre Rechnungsinformationen stehen Ihnen hier zur Verfügung.

Wie kann ich eine Zwischenrechnung erhalten?

Sie können eine Zwischenrechnung über unser Kontaktformular beantragen. Bitte geben Sie dabei den Zeitraum und die entsprechenden Zählerstände an.

Die Zwischenrechnung zeigt lediglich den Verbrauch und dessen Kosten für den angegebenen Zeitraum.

Sie dient ausschließlich Ihrer eigenen Information.

Bitte beachten Sie, dass die Erstellung einer Zwischenrechnung mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand verbunden ist, der Ihnen in Rechnung gestellt werden kann.

Kann ich meine Rechnung online einsehen?

Alle Ihre Rechnungen können Sie bequem in unserem Serviceportal meinExtra einsehen. Melden Sie sich dazu einfach mit Ihrem Benutzernamen und Passwort an, die Sie bei Abschluss Ihres Strom- oder Gasvertrags festgelegt haben.

Wie kann ich meine Abschlagsrechnung abrufen?

Sie können Ihre Abschlagsrechnungen jederzeit einfach über das Serviceportal meinExtra abrufen. Melden Sie sich dazu mit Ihrem Benutzernamen und Passwort an, die Sie bei Vertragsabschluss für Ihren Strom- oder Gasvertrag festgelegt haben. Ihre Rechnungen finden Sie anschließend im Bereich „Rechnungen“ unter „Rechnung & Zahlung“.

Was ist ein Belieferungsjahr?

Ein Belieferungsjahr bezeichnet den Zeitraum Ihrer Energiebelieferung. In der Regel umfasst es 12 Monate und beginnt am ersten Tag der Belieferung.
Ein Belieferungsjahr entspricht nicht automatisch einem Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.), auch wenn es in Einzelfällen am 01.01. starten kann.

Wo erhalte ich die Information zu den Brennstoffemissionen (bei Gasverträgen)?

Laut der gesetzlichen Anforderung müssen die gewünschten Informationen auf der Jahres- bzw. Schlussrechnung enthalten sein.
Zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten steht Ihnen unter folgendem Link ein Rechentool des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Verfügung:
Hier können Sie sich ggf. vorab informieren.

Was bedeutet Brennwert bzw. Abrechnungsbrennwert?

Ihr Gasverbrauch wird an der Gasuhr in Kubikmetern (m³) gemessen, auf der Rechnung jedoch in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen – dies ist das marktübliche Verfahren.
Die Umrechnung erfolgt nach folgender Formel:

kWh = m³ × Brennwert

Der Brennwert gibt an, wie viel Energie bei der Verbrennung eines Kubikmeters Gas freigesetzt wird. Er variiert je nach Gasnetz zwischen etwa 8,0 und 12,5 kWh pro m³. Sowohl der Brennwert als auch die kWh-Werte sind auf Ihrer Rechnung angegeben.

Haben Sie nur den m³-Wert und kennen den Brennwert nicht, können Sie für eine grobe Schätzung den Faktor 10 verwenden:

kWh ≈ m³ × 10

Zusätzlich erhalten wir von Ihrem Verteilnetzbetreiber Jahresverbrauchsdaten, die wir zur Kontrolle mit Ihren Angaben abgleichen.

Was bedeutet Zustandszahl (z-Zahl)?

Die tatsächliche Menge des gelieferten Gases hängt unter anderem von der Temperatur und der Höhenlage des Lieferorts ab. Um das Gasvolumen in den Normzustand (0 °C, 1.013,25 mbar) zurückzurechnen, wird eine Zustandszahl verwendet. Sie berücksichtigt die örtlichen Bedingungen und wird als Faktor in die Berechnung einbezogen.

Was versteht man unter erneuerbaren Energien?

Erneuerbare Energien sind Quellen, die entweder unbegrenzt verfügbar sind oder sich sehr schnell erneuern. Dazu gehören beispielsweise Sonnenenergie, Windkraft und Wasserkraft. Aus dieser Energie wird etwa Ökostrom erzeugt, der aktiv zum Umwelt- und Klimaschutz beiträgt.

Erdgas gilt unter den fossilen Brennstoffen als vergleichsweise klimafreundlich. Als klimaneutral bezeichnet man dabei die Ausgleichsmaßnahmen für den CO₂-Ausstoß, der bei der Verbrennung entsteht. Dieser wird durch internationale Klimaschutzprojekte kompensiert, sodass der Nettoeffekt auf das Klima neutral ist und ein Beitrag zum globalen Umweltschutz geleistet wird.

Sind bereits alle Kosten im Strom-/Gaspreis enthalten?

Ja! Der Gesamtpreis setzt sich aus einem Grund- und Arbeitspreis bzw. einem Paket- und Mehrverbrauchspreis zusammen. Im Strom bzw. Gaspreis sind alle Kosten bis auf zusätzlich anfallende Kosten (bei Stromtarifen die Aufschläge nach dem KWK-Gesetz, die KWK-Umlage, die Konzessionsabgabe, die StromNEV-Umlage, die sogenannte Offshore-Umlage, die sogenannte Umlage für abschaltbare Lasten sowie die Stromsteuer und bei Gastarifen die Konzessionsabgabe und die Energiesteuer) enthalten. Diese Kosten kompensieren wir dauerhaft für Sie in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Höhe. Der Preis, der Ihnen bei Vertragsabschluss angezeigt wird, ist demzufolge der für Sie relevante Preis.

Je nach Netzbetreiber differieren die Kosten für die Stromdurchleitung (Netznutzung), Zähler, Messung, Abrechnung und Konzessionsabgabe. Um den Kunden den bestmöglichen Tarif anzubieten berechnen wir daher unsere Tarife Postleitzahlen-genau. Dadurch sind wir in der Lage, jedem Kunden ein individuelles attraktives Angebot zu unterbreiten.

Wann erhalte ich meinen Neukundenbonus?

Ihr Neukundenbonus wird in der Regel direkt mit der Jahresrechnung nach Ihrem ersten Belieferungsjahr gutgeschrieben – ganz automatisch, ohne dass Sie etwas tun müssen.