Rechnung und Umlagen
Der Arbeitspreis gibt an, wie viel jede verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Strom oder Gas kostet und wird daher auch als Verbrauchspreis bezeichnet. Der Grundpreis ist ein fester monatlicher Betrag, der unabhängig von Ihrem tatsächlichen Energieverbrauch anfällt.
Als Energieanbieter erstellen wir Rechnungen gesetzlich innerhalb von bis zu 6 Wochen (§ 40 Abs. 4 EnWG). Die Jahresrechnung erhalten Sie nach 12 Monaten Belieferung, die Schlussrechnung nach Vertragsende – jeweils innerhalb von 6 Wochen. Damit die Abrechnung korrekt ist, teilen Sie uns bitte Ihren Zählerstand rechtzeitig über unser Serviceportal meinExtra mit; für die Schlussrechnung muss dieser zudem vom Verteilnetzbetreiber bestätigt und die Netznutzungsgebühren abgerechnet sein. Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Verständnis. Alle Informationen zu Ihrer Rechnung finden Sie hier.
Ihre Rechnungsinformationen stehen Ihnen hier zur Verfügung.
Sie können eine Zwischenrechnung über unser Kontaktformular beantragen. Bitte geben Sie dabei den Zeitraum und die entsprechenden Zählerstände an.
Die Zwischenrechnung zeigt lediglich den Verbrauch und dessen Kosten für den angegebenen Zeitraum.
Sie dient ausschließlich Ihrer eigenen Information.
Bitte beachten Sie, dass die Erstellung einer Zwischenrechnung mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand verbunden ist, der Ihnen in Rechnung gestellt werden kann.
Alle Ihre Rechnungen können Sie bequem in unserem Serviceportal meinExtra einsehen. Melden Sie sich dazu einfach mit Ihrem Benutzernamen und Passwort an, die Sie bei Abschluss Ihres Strom- oder Gasvertrags festgelegt haben.
Sie können Ihre Abschlagsrechnungen jederzeit einfach über das Serviceportal meinExtra abrufen. Melden Sie sich dazu mit Ihrem Benutzernamen und Passwort an, die Sie bei Vertragsabschluss für Ihren Strom- oder Gasvertrag festgelegt haben. Ihre Rechnungen finden Sie anschließend im Bereich „Rechnungen“ unter „Rechnung & Zahlung“.
Ein Belieferungsjahr bezeichnet den Zeitraum Ihrer Energiebelieferung. In der Regel umfasst es 12 Monate und beginnt am ersten Tag der Belieferung.
Ein Belieferungsjahr entspricht nicht automatisch einem Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.), auch wenn es in Einzelfällen am 01.01. starten kann.
Laut der gesetzlichen Anforderung müssen die gewünschten Informationen auf der Jahres- bzw. Schlussrechnung enthalten sein.
Zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten steht Ihnen unter folgendem Link ein Rechentool des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Verfügung:
Hier können Sie sich ggf. vorab informieren.
Ihr Gasverbrauch wird an der Gasuhr in Kubikmetern (m³) gemessen, auf der Rechnung jedoch in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen – dies ist das marktübliche Verfahren.
Die Umrechnung erfolgt nach folgender Formel:
kWh = m³ × Brennwert
Der Brennwert gibt an, wie viel Energie bei der Verbrennung eines Kubikmeters Gas freigesetzt wird. Er variiert je nach Gasnetz zwischen etwa 8,0 und 12,5 kWh pro m³. Sowohl der Brennwert als auch die kWh-Werte sind auf Ihrer Rechnung angegeben.
Haben Sie nur den m³-Wert und kennen den Brennwert nicht, können Sie für eine grobe Schätzung den Faktor 10 verwenden:
kWh ≈ m³ × 10
Zusätzlich erhalten wir von Ihrem Verteilnetzbetreiber Jahresverbrauchsdaten, die wir zur Kontrolle mit Ihren Angaben abgleichen.
Die tatsächliche Menge des gelieferten Gases hängt unter anderem von der Temperatur und der Höhenlage des Lieferorts ab. Um das Gasvolumen in den Normzustand (0 °C, 1.013,25 mbar) zurückzurechnen, wird eine Zustandszahl verwendet. Sie berücksichtigt die örtlichen Bedingungen und wird als Faktor in die Berechnung einbezogen.