Tipps & Hinweise
Entdecken Sie unsere praktischen Energiespartipps, setzen Sie die Tipps um und sparen Sie effektiv Strom und Gas!
Energieversorger, Messstellenbetreiber und Messdienstleister sind verpflichtet, Beschwerden von Kunden gemäß § 13 BGB – etwa zu Vertragsabschluss oder Leistungsqualität – innerhalb von vier Wochen ab Eingang zu beantworten (§ 111a EnWG).
Wenn Sie eine Beschwerde haben, richten Sie diese bitte an:
ExtraEnergie GmbH
Postfach 974
09009 Chemnitz
Tel.: 0800 6366361
E-Mail: service@extraenergie.com
Sollte Ihr Anliegen nicht innerhalb von vier Wochen gelöst werden, können Sie die Schlichtungsstelle Energie e.V. (§ 111b EnWG) einschalten. Das Unternehmen ist dann verpflichtet, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Ihr Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten, bleibt davon unberührt. Eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt zudem die gesetzliche Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB).
Kontaktdaten der Schlichtungsstelle Energie e.V.:
Friedrichstraße 133, 10117 Berlin
Tel.: 030 27572400 (Mo.-Di.: 14-16 Uhr, Mi.-Do.: 10-12 Uhr)
Fax: 030 275724069
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Web: www.schlichtungsstelle-energie.de
Weitere Informationen zu Verbraucherrechten erhalten Sie über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur Energie:
Postfach 8001, 53105 Bonn
Tel.: 030 22480500 oder 01805 101000 (Mo.-Fr.: 9-12 Uhr)
Fax: 030 22480323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de